Das Wichtigste in Kürze
- Die Asiatische Hornisse ist überwiegend dunkel gefärbt, hat gelbe Beinenden und ein schmales gelbes Band am Hinterleib. Die heimische Hornisse ist größer und deutlich rotbraun gezeichnet.
- Sie baut im Frühjahr ein kleines Primärnest in Gebäudenähe und später ein großes Sekundärnest, oft hoch in Bäumen.
- Das Landesamt hat die Art im Frühjahr 2025 als etabliert eingestuft. Damit entfielen die Meldepflicht und die flächendeckende Bekämpfung durch die Behörden; Meldungen werden weiter zur Dokumentation erfasst.
- Die heimische Hornisse bleibt besonders geschützt. Deshalb steht vor jedem Eingriff die sichere Artbestimmung.
Woran Sie die Art erkennen
Die Asiatische Hornisse wirkt insgesamt dunkel. Brust und der größte Teil des Hinterleibs sind schwarz bis dunkelbraun, nur ein Segment trägt ein breiteres gelb-orange Band. Auffällig sind die gelben Beinenden, die aus der Entfernung wie helle Stiefel wirken. Sie ist etwas kleiner als die heimische Art.
Die heimische Europäische Hornisse ist größer, kräftiger und deutlich rotbraun gezeichnet, mit gelbem Hinterleib und rötlichem Brustbereich. Sie fliegt auch in der Dämmerung und wird oft von Licht angezogen, was die Asiatische Hornisse nicht tut.
Für die Bestimmung genügt meist ein gutes Foto. Rufen Sie an oder schicken Sie uns ein Bild über WhatsApp, wir ordnen es kostenlos ein. Zur Abgrenzung von Wespen und Bienen hilft zusätzlich der Ratgeber Hornisse, Wespe oder Biene.
Die Nester: klein im Frühjahr, groß im Sommer
Im Frühjahr baut eine Königin ein sogenanntes Primärnest, etwa faustgroß, gern geschützt und in Gebäudenähe: unter Carports, in Schuppen, unter Vordächern, in Hecken. Wächst das Volk, zieht es im Sommer um und baut ein Sekundärnest, das die Größe eines Basketballs und mehr erreichen kann.
Diese großen Nester hängen häufig hoch in Bäumen und fallen erst auf, wenn im Herbst das Laub fällt. Ein solches Nest ist dann meist schon am Ende seiner Saison, denn auch bei dieser Art stirbt das Volk im Winter ab und das Nest wird nicht wieder besiedelt.
- Primärnest: faustgroß, Frühjahr, oft an Gebäuden und in Hecken.
- Sekundärnest: sehr groß, Sommer, meist hoch in Bäumen.
- Einflug an der Seite des Nestes, nicht unten wie bei der heimischen Hornisse.
- Auffälliger Flugbetrieb an Blüten, Fallobst und in der Nähe von Bienenstöcken.
Der Stand in Nordrhein-Westfalen
Die Asiatische Hornisse ist eine invasive Art nach europäischem Recht. In den Jahren 2022 bis 2024 wurde sie in Nordrhein-Westfalen noch flächendeckend bekämpft. Im Frühjahr 2025 hat das Landesamt die Art als etabliert eingestuft, seitdem gilt ein Management im Rahmen der EU-Verordnung über invasive Arten.
Praktisch bedeutet das: Es gibt keine Meldepflicht mehr und keine flächendeckende Bekämpfung durch die Unteren Naturschutzbehörden. Meldungen werden aber weiterhin zu Dokumentationszwecken erfasst, und das ist auch sinnvoll, weil die Verbreitung so nachvollziehbar bleibt.
Für die Beseitigung eines Nestes auf dem eigenen Grundstück ist der Eigentümer zuständig, auch für die Kosten. Eine Genehmigung ist nicht erforderlich, solange die Maßnahme sachkundig und tierschutzkonform erfolgt und andere Arten nicht gefährdet werden.
Warum die Artbestimmung so wichtig ist
Die heimische Europäische Hornisse ist besonders geschützt. Ein Nest darf nur mit Ausnahmegenehmigung der Unteren Naturschutzbehörde entfernt werden, und Verstöße können in Nordrhein-Westfalen mit hohen Bußgeldern geahndet werden. Wer ein Nest der heimischen Art für die Asiatische Hornisse hält und es beseitigt, handelt rechtswidrig.
Deshalb bestimmen wir vor jedem Eingriff die Art, notfalls anhand von Fotos der Tiere am Einflug. Diese fünf Minuten entscheiden darüber, ob eine Maßnahme zulässig ist oder nicht.
Was Sie tun sollten, wenn Sie ein Nest finden
Halten Sie Abstand, mindestens einige Meter, und stören Sie das Nest nicht. Beobachten Sie den Einflug aus sicherer Entfernung und machen Sie ein Foto, wenn es gefahrlos möglich ist. Arbeiten Sie nicht mit Leitern, Wasser, Rauch oder Spray, das ist bei jedem Hornissennest gefährlich.
Melden Sie den Fund der Unteren Naturschutzbehörde Ihres Kreises oder Ihrer Stadt, auch wenn keine Pflicht mehr besteht. Und lassen Sie die Art bestimmen, bevor Sie eine Firma mit der Beseitigung beauftragen.
Wir schauen uns den Fall an, bestimmen die Art, sagen Ihnen ehrlich, ob ein Eingriff nötig und zulässig ist, und nennen Ihnen am Telefon den Preis für den Termin. Bei der heimischen Hornisse führt der Weg über die Behörde, die dann von ihr beauftragte Fachleute einsetzt.
Wie sich die Art ausgebreitet hat
Die Asiatische Hornisse stammt aus Südostasien und wurde vor gut zwei Jahrzehnten nach Südwesteuropa eingeschleppt. Von dort hat sie sich über Frankreich nach Norden ausgebreitet und erreichte Deutschland zunächst am Oberrhein. In den vergangenen Jahren sind Funde in Nordrhein-Westfalen deutlich häufiger geworden, zuerst entlang der Rheinschiene, inzwischen auch im Ruhrgebiet und im Sauerland.
Für die Praxis ist das relevant, weil die Art damit kein Ausnahmefall mehr ist. Wer heute ein großes Nest hoch in einem Baum entdeckt, sollte die Möglichkeit mitdenken und die Art bestimmen lassen, statt automatisch von der heimischen Hornisse auszugehen oder umgekehrt.
Gefährlichkeit und Bienenhaltung
Für Menschen ist die Asiatische Hornisse nicht gefährlicher als andere Hornissen oder Wespen, solange man Abstand zum Nest hält. Ihr Stich ist schmerzhaft, aber für Nichtallergiker nicht bedrohlich. Verteidigt wird, wie bei allen staatenbildenden Arten, der Bereich rund ums Nest.
Für Imker ist die Art ein anderes Thema: Die Tiere jagen vor Flugbrettern und können Völker erheblich schwächen. Wer Bienen hält und auffälligen Flugbetrieb vor den Stöcken beobachtet, sollte den Bestand im Blick behalten und den Fund melden.
Rechtslage in Kürze
- Die Asiatische Hornisse ist eine invasive gebietsfremde Art im Sinne der EU-Verordnung; seit der Einstufung als etabliert im Frühjahr 2025 gilt in Nordrhein-Westfalen ein Management statt der flächendeckenden Bekämpfung. (VO (EU) Nr. 1143/2014)
- Eine Meldepflicht besteht seitdem nicht mehr; Meldungen werden bei der Unteren Naturschutzbehörde weiter zu Dokumentationszwecken erfasst. (Hinweise der Unteren Naturschutzbehörden in NRW)
- Die Beseitigung von Nestern auf dem eigenen Grundstück ist ohne Genehmigung zulässig, wenn sie sachkundig und tierschutzkonform erfolgt; Kosten trägt der Eigentümer. (Hinweise der Unteren Naturschutzbehörden in NRW)
- Die heimische Europäische Hornisse ist besonders geschützt; Eingriffe nur mit Ausnahmegenehmigung der Unteren Naturschutzbehörde. (BNatSchG § 44, BArtSchV)
Diese Punkte fassen die Gesetzeslage zusammen und ersetzen keine Rechtsberatung. Im Einzelfall entscheiden Behörde oder Gericht.
